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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
DIG GmbH für Teilnehmer


§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme des Providing -Dienstes der DIG GmbH (im folgenden Provider genannt) durch Teilnehmer (im folgenden Kunde genannt). Eine private Nutzung des Internetzugangs ist Voraussetzung des Vertrages.

§ 2 Leistungsumfang
Der Provider ermöglicht dem Kunden den Abruf von Texten, Daten und graphischen Darstellungen, die von dem Online - Dienst "SWOL" sowie aus anderen Diensten und Netzen angeboten werden. Der Provider eröffnet darüber hinaus den Zugang zu Netzknoten zu der beim Provider bestehenden Kommunikationsinfrastruktur wie auch zum Internet. Der Leistungsumfang besteht aus einem Internetzugang, einem E - Mail - Account und 5 MB Serverspeicherplatz. Im Gegensatz zum Tarif "SWOL-Classic" sind in den Tarifen "SWOL -Mini", "SWOL-Midi" und "SWOL-Maxi" ergänzend zum beschriebenen Leistungsumfang die Verbindungsentgelte enthalten.

§ 3 Persönliches Kennwort
Der Zugang zu den Leistungen des Providers wird ausschließlich durch eine Zugangsberechtigung ermöglicht, die sich aus einem persönlichen Kennwort und einer Zugangskennung zusammensetzt.

§ 4 Zusätzliche entgeltpflichtige Leistungen
Auf besonderen Wunsch des Kunden erstellt der Provider gegen gesondertes Entgelt, das sich nach der gültigen Preisliste (abzurufen unter www.dig.de) richtet, einen schriftlichen Einzelvergütungsnachweis, in welchem alle für den Zeitraum eines Monats angefallenen Online - Verbindungen und -zeiten des Teilnehmers aufgelistet sind.

Kunden, die einen Internetzugang zu den Tarifen "SWOL -Mini", "SWOL-Midi" und "SWOL-Maxi" haben, erhalten zu Beginn eines jeden Monats eine Rechnung per E - Mail, worin der Gesamtbetrag, der in Rechnung gestellten Leistungen ausgewiesen wird. Eine darüber hinausgehende Rechnungsstellung mit einzelnen Verbindungsnachweisen erfolgt gegen gesondertes Entgelt.

§ 5 Pflichten des Kunden
Mit Abschluß der Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde,
1. die durch den Provider erhaltenen Informationen, Software oder andere Inhalte nicht, auch nicht teilweise, zu vervielfältigen, zu vertreiben oder zu verkaufen, zu veröffentlichen oder anderweitig zu übertragen oder geschäftsmäßig zu verwerten.
2. die Zugangskennung sowie das persönliche Kennwort vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren
3. dem Provider unverzüglich jede Änderung der Bankverbindung mitzuteilen 4. die Dienste des Providers nicht rechtsmißbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Rechte Dritter zu verletzen.
5. keine Daten oder Informationen zu übermitteln, die beleidigenden oder ehrverletzenden Inhalt haben, rassistisches, faschistisches oder sonst extremistisches Gedankengut beinhalten sowie der Volksverhetzung dienen, eine sittliche Gefährdung insbesondere Minderjähriger befürchten lassen, zur Aufforderung oder Verherrlichung von Gewalt dienen oder zum Gesetzesbruch dienen oder verleiten.
6. kein Datenvolumen anzubieten, das die technischen Kapazitäten des Systems überschreitet.
7. dem Provider erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung).
8. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Schäden erleichtern oder beschleunigen.
9. nach Abgabe einer Störungsmeldung die dem Provider durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorgelegen hat.

§ 6 Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm zugänglichen Dienstleistungen des Providers Dritten ohne vorherige Erlaubnis des Providers zur Benutzung zu überlassen. Verweigert der Provider die Erlaubnis, begründet dies kein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden.
Im Fall der unberechtigten Nutzung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die Preise und Entgelte zu zahlen, die durch die befugte oder unbefugte Benutzung der ihm zugänglichen Dienstleistungen des Providers durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er die Nutzung zu vertreten hat.

§ 7 Ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht
1. Außerordentliches Kündigungsrecht
Im Fall einer Zuwiderhandlung gegen § 3 und unter den Voraussetzungen der § 8 ist der Provider berechtigt, daß Vertragsverhältnis außerordentlich und damit fristlos zu kündigen.
2. Ordentliches Kündigungsrecht
Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum Ende eines jeden Monats kündbar. Die Kündigung muß dem Provider mindestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Kalendermonats, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.
Die Leit- und Folgeseiten werden am Tag nach Wirksamwerden der Kündigung ohne Sicherung der Seiteninhalte gelöscht.
Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor die vereinbarten Leistungen des Providers betriebsfähig bereitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat der Kunde dem Provider die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten für den infolge der Kündigung notwendigen Abbau bereits installierter Telekommunikationseinrichtungen zu ersetzen, jedoch nicht über den Betrag des für die Bereitstellung oder Änderung vereinbarten Preises hinaus.

§ 8 Rechnungsstellung / Verbrauchsinformation
Die Abrechnung des Providers bei den Tarifen "SWOL -Mini", "SWOL-Midi" und "SWOL-Maxi" erfaßt sowohl die Kosten der Telefonie als auch das Nutzungsentgelt. Eine gesonderte Abrechnung durch die Telekom oder einen anderen Netzbetreiber erfolgt nicht.
Der Kunde hat die Möglichkeit, sich rund um die Uhr online über seine bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Nutzungszeiten zu informieren. Diese Daten werden täglich vom Provider aktualisiert.
Der Tarif "SWOL-Classic" beinhaltet lediglich das Nutzungsentgelt, so daß eine gesonderte Abrechnung durch die Telekom oder einem anderen Netzbetreiber erfolgt.



  § 9 Zahlungsbedingungen
Der monatliche Rechnungsbetrag wird grundsätzlich zum ersten eines jeden Monats fällig und wird in den darauf folgenden Tagen aufgrund Einzugsermächtigung abgebucht.

§ 10 Zahlungsverzug des Kunden
Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist der Provider berechtigt, den Anschluß zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet die monatlichen Entgelte zu zahlen.
Darüber hinaus ist der Provider berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 2% über dem zu dem Zeitpunkt gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß der Provider eine höhere Zinsenlast nachweist.
Kommt der Kunde in einem Zeitraum, der sich über zwei Monate oder mehr erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt von zwei Monaten erreicht, in Verzug, so kann der Provider das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Provider vorbehalten.

§ 11 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Provider ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen oder Leistungsbeschreibungen gemäß Preisliste nach einer angemessenen Ankündigungsfrist ( nicht kürzer als vier Wochen ) zu ändern oder zu ergänzen. Hierunter fällt auch die Preisänderung infolge einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes.
Über die entsprechenden Änderungen wird auf dem Internet - Angebot der SWOL unter der Adresse http://www.swol.de berichtet. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist der Provider berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§ 12 Ausschluß von Einwendungen
Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Preise für Leistungen des Providers, so hat er dies innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung dem Provider schriftlich mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Der Provider wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen.

§ 13 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

§ 14 Leistungsverzug des Providers
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Provider die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insb. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom usw. auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern des Providers eintreten, hat der Provider auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Provider, die Lieferungen und Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern.
Bleiben die Dienste des Providers aufgrund einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers liegenden Störung aus, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn der Provider oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, für alle aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art Oberndorf a.N.
Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

§ 16 Sonstige Bedingungen
16.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Providers auf einen Dritten übertragen.
An die Verpflichtungen aus Verträgen, die aufgrund dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden gebunden.
Die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Die Domainregistrierung für den Kunden ist ein eigenständiger Vertrag zwischen der DENIC eG und dem Kunden. Er wird durch die DIG GmbH in Vertretung des Kunden abgeschlossen. Um auch für den Fall, dass das DENIC-Mitglied seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, die dauernde Domain-Inhaberschaft des Kunden sicherzustellen, gelten für den Kunden subsidiär die DENICDirektpreise. Die DENIC-Direktpreisliste ist dem Vertrag über die Domain-Registrierung ebenso beigefügt wie die DENIC Registrierungsbedingungen und Registrierungsrichtlinien bzw. ist abrufbar unter der Adresse http://www.denic.de. Die zur Domain-Registrierung technisch und juristisch notwendigen Daten werden in das öffentliche DENIC Register (whois) aufgenommen und im Rahmen des DENICAbfrageservice angegeben. Telefonnummer, Telefaxnummer und e-mail-Adresse des Kunden werden nur veröffentlicht auf besonderen, schriftlich zu erklärenden Wunsch des Kunden.

§ 17 Schlußbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende bzw. zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmung entsprechend.

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