Allgemeine Geschäftsbedingungen der
DIG GmbH für Teilnehmer
§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme des Providing
-Dienstes der DIG GmbH (im folgenden Provider genannt) durch Teilnehmer (im
folgenden Kunde genannt). Eine private Nutzung des Internetzugangs ist
Voraussetzung des Vertrages.
§ 2 Leistungsumfang Der Provider ermöglicht
dem Kunden den Abruf von Texten, Daten und graphischen Darstellungen, die von
dem Online - Dienst "SWOL" sowie aus anderen Diensten und Netzen angeboten
werden. Der Provider eröffnet darüber hinaus den Zugang zu Netzknoten zu der
beim Provider bestehenden Kommunikationsinfrastruktur wie auch zum Internet.
Der Leistungsumfang besteht aus einem Internetzugang, einem E - Mail - Account
und 5 MB Serverspeicherplatz. Im Gegensatz zum Tarif "SWOL-Classic" sind in
den Tarifen "SWOL -Mini", "SWOL-Midi" und "SWOL-Maxi" ergänzend zum
beschriebenen Leistungsumfang die Verbindungsentgelte enthalten.
§ 3 Persönliches Kennwort Der Zugang zu
den Leistungen des Providers wird ausschließlich durch eine
Zugangsberechtigung ermöglicht, die sich aus einem persönlichen Kennwort und
einer Zugangskennung zusammensetzt.
§ 4 Zusätzliche entgeltpflichtige Leistungen
Auf besonderen Wunsch des Kunden erstellt der Provider gegen gesondertes
Entgelt, das sich nach der gültigen Preisliste (abzurufen unter www.dig.de)
richtet, einen schriftlichen Einzelvergütungsnachweis, in welchem alle für den
Zeitraum eines Monats angefallenen Online - Verbindungen und -zeiten des
Teilnehmers aufgelistet sind.
Kunden, die einen Internetzugang zu den Tarifen "SWOL -Mini", "SWOL-Midi" und
"SWOL-Maxi" haben, erhalten zu Beginn eines jeden Monats eine Rechnung per E -
Mail, worin der Gesamtbetrag, der in Rechnung gestellten Leistungen
ausgewiesen wird. Eine darüber hinausgehende Rechnungsstellung mit einzelnen
Verbindungsnachweisen erfolgt gegen gesondertes Entgelt.
§ 5 Pflichten des Kunden Mit Abschluß der
Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde, 1. die durch
den Provider erhaltenen Informationen, Software oder andere Inhalte nicht,
auch nicht teilweise, zu vervielfältigen, zu vertreiben oder zu verkaufen, zu
veröffentlichen oder anderweitig zu übertragen oder geschäftsmäßig zu
verwerten. 2. die Zugangskennung sowie das persönliche
Kennwort vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren
3. dem Provider unverzüglich jede Änderung der Bankverbindung mitzuteilen 4.
die Dienste des Providers nicht rechtsmißbräuchlich zu nutzen, insbesondere
keine Rechte Dritter zu verletzen. 5. keine Daten oder
Informationen zu übermitteln, die beleidigenden oder ehrverletzenden Inhalt
haben, rassistisches, faschistisches oder sonst extremistisches Gedankengut
beinhalten sowie der Volksverhetzung dienen, eine sittliche Gefährdung
insbesondere Minderjähriger befürchten lassen, zur Aufforderung oder
Verherrlichung von Gewalt dienen oder zum Gesetzesbruch dienen oder verleiten.
6. kein Datenvolumen anzubieten, das die technischen Kapazitäten des Systems
überschreitet. 7. dem Provider erkennbare Mängel
oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung).
8. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung
der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung
der Schäden erleichtern oder beschleunigen. 9.
nach Abgabe einer Störungsmeldung die dem Provider durch die Überprüfung der
Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach
der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden
vorgelegen hat.
§ 6 Nutzung durch Dritte Dem Kunden ist es
nicht gestattet, die ihm zugänglichen Dienstleistungen des Providers Dritten
ohne vorherige Erlaubnis des Providers zur Benutzung zu überlassen. Verweigert
der Provider die Erlaubnis, begründet dies kein außerordentliches
Kündigungsrecht des Kunden. Im Fall der
unberechtigten Nutzung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die Preise und
Entgelte zu zahlen, die durch die befugte oder unbefugte Benutzung der ihm
zugänglichen Dienstleistungen des Providers durch Dritte entstanden sind, wenn
und soweit er die Nutzung zu vertreten hat.
§ 7 Ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht
1. Außerordentliches Kündigungsrecht Im Fall
einer Zuwiderhandlung gegen § 3 und unter den Voraussetzungen der § 8 ist der
Provider berechtigt, daß Vertragsverhältnis außerordentlich und damit fristlos
zu kündigen. 2. Ordentliches Kündigungsrecht
Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum Ende eines jeden
Monats kündbar. Die Kündigung muß dem Provider mindestens einen Monat vor
Ablauf des jeweiligen Kalendermonats, an dem sie wirksam werden soll,
schriftlich zugehen. Die Leit- und Folgeseiten werden
am Tag nach Wirksamwerden der Kündigung ohne Sicherung der Seiteninhalte
gelöscht. Kündigt der Kunde das
Vertragsverhältnis, bevor die vereinbarten Leistungen des Providers
betriebsfähig bereitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten
ausgeführt worden sind, so hat der Kunde dem Provider die Aufwendungen für
bereits durchgeführte Arbeiten für den infolge der Kündigung notwendigen Abbau
bereits installierter Telekommunikationseinrichtungen zu ersetzen, jedoch
nicht über den Betrag des für die Bereitstellung oder Änderung vereinbarten
Preises hinaus.
§ 8 Rechnungsstellung / Verbrauchsinformation
Die Abrechnung des Providers bei den Tarifen "SWOL -Mini", "SWOL-Midi" und
"SWOL-Maxi" erfaßt sowohl die Kosten der Telefonie als auch das
Nutzungsentgelt. Eine gesonderte Abrechnung durch die Telekom oder einen
anderen Netzbetreiber erfolgt nicht. Der Kunde hat die
Möglichkeit, sich rund um die Uhr online über seine bis zu diesem Zeitpunkt
angefallenen Nutzungszeiten zu informieren. Diese Daten werden täglich vom
Provider aktualisiert. Der Tarif "SWOL-Classic"
beinhaltet lediglich das Nutzungsentgelt, so daß eine gesonderte Abrechnung
durch die Telekom oder einem anderen Netzbetreiber erfolgt.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Der
monatliche Rechnungsbetrag wird grundsätzlich zum ersten eines jeden Monats
fällig und wird in den darauf folgenden Tagen aufgrund Einzugsermächtigung
abgebucht.
§
10 Zahlungsverzug des Kunden
Bei Zahlungsverzug
seitens des Kunden ist der Provider berechtigt, den Anschluß zu sperren. Der
Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet die monatlichen Entgelte zu zahlen.
Darüber hinaus ist der Provider berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an
Zinsen in Höhe von 2% über dem zu dem Zeitpunkt gültigen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß der Provider eine höhere
Zinsenlast nachweist.
Kommt der Kunde in einem
Zeitraum, der sich über zwei Monate oder mehr erstreckt, mit der Bezahlung der
Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt von zwei
Monaten erreicht, in Verzug, so kann der Provider das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem
Provider vorbehalten.
§ 11 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Provider ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen oder
Leistungsbeschreibungen gemäß Preisliste nach einer angemessenen
Ankündigungsfrist ( nicht kürzer als vier Wochen ) zu ändern oder zu ergänzen.
Hierunter fällt auch die Preisänderung infolge einer Änderung des gesetzlich
vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes. Über die
entsprechenden Änderungen wird auf dem Internet - Angebot der SWOL unter der
Adresse http://www.swol.de berichtet. Widerspricht der Kunde den geänderten
Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen, spätestens jedoch bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so werden diese
entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist
der Provider berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die
geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
§ 12 Ausschluß von Einwendungen
Erhebt
der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten
nutzungsabhängigen Preise für Leistungen des Providers, so hat er dies
innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung dem Provider schriftlich
mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
Der Provider wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen
rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen.
§ 13 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
§ 14 Leistungsverzug des Providers
Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die dem Provider die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
hierzu gehören insb. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Störungen im
Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom usw. auch wenn sie bei
Lieferanten oder Unterauftragnehmern des Providers eintreten, hat der Provider
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Provider, die Lieferungen und Leistungen um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben.
Dauert eine erhebliche
Behinderung länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen
Entgelte und Gebühren, ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum nächsten
Kündigungstermin entsprechend zu mindern.
Bleiben
die Dienste des Providers aufgrund einer außerhalb des Verantwortungsbereichs
des Providers liegenden Störung aus, erfolgt keine Rückvergütung von
Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn der
Provider oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, sofern
der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, für alle aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar
oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art
Oberndorf a.N.
Ein etwaiger ausschließlicher
Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
§ 16 Sonstige Bedingungen
16.1 Der Kunde kann die
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Providers auf einen Dritten übertragen.
An die Verpflichtungen aus Verträgen, die aufgrund dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden gebunden.
Die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner richten sich ausschließlich
nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Die Domainregistrierung für den Kunden ist ein eigenständiger Vertrag zwischen der DENIC eG und dem Kunden. Er wird durch die DIG GmbH in Vertretung des Kunden abgeschlossen. Um auch für den Fall, dass das DENIC-Mitglied seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, die dauernde Domain-Inhaberschaft des Kunden sicherzustellen, gelten für den Kunden subsidiär die DENICDirektpreise. Die DENIC-Direktpreisliste ist dem Vertrag über die Domain-Registrierung ebenso beigefügt wie die DENIC Registrierungsbedingungen und Registrierungsrichtlinien bzw. ist abrufbar unter der Adresse http://www.denic.de. Die zur Domain-Registrierung technisch und juristisch notwendigen Daten werden in das öffentliche DENIC Register (whois) aufgenommen und im Rahmen des DENICAbfrageservice angegeben. Telefonnummer, Telefaxnummer und e-mail-Adresse des Kunden werden nur veröffentlicht auf besonderen, schriftlich zu erklärenden Wunsch des Kunden.
§ 17 Schlußbestimmungen
Sollte eine
Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt
dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle
der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende bzw.
zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die
Unvollständigkeit der Bestimmung entsprechend.